Privatpreise

Ich berechne für die Behandlung den 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassenvergütung nach (GebüTh) und schöpfe damit den möglichen Höchstsatz von 2,3fach bei weitem nicht aus.
Die hohe Qualität der therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt die Preisgestaltung meiner Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen.
weitere Informationen zur GebüTh finden Sie online unter www.privatpreise.de

Dauer einer Therapieeinheit 20 Minuten. Doppeltermine möglich.
Beispiel:
gesetzliche Krankenkassenvergütung Manuelle Therapie (15 Minuten) 33,39€ x 1,4 = 46,47€

Beihilfepatienten: Der beihilfefähiger Höchstbetrag liegt seit Januar 2024 UNTERHALB dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen.
Die gesetzliche Krankenkassenvergütung wird als Bemessungsgrundlage für die Berechnung mit dem Faktor x1,4 für meine Vergütung herangezogen.